FAQ

Die häufigsten Fragestellungen

Das Behandlungsspektrum der Kieferorthopädie ist sehr umfangreich. In diesem Bereich versuchen wir auf die häufigsten Fragestellungen näher einzugehen. Natürlich können die aufgegliederten Fragen und Antworten die persönliche Beratung niemals ersetzen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu und auf oder vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch in unseren Praxisräumen. Unsere Ärzte nehmen sich gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen. 

Erstbesuch / VOR der kieferorthopädischen Behandlung

Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Dabei geht es keineswegs lediglich um kosmetische Ansatzpunkte. Gerade die Herstellung und Aufrechterhaltung von Funktionalität an Gebiss- und Kieferstruktur sind wichtige Aspekte der Kieferorthopädie.

Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können selbst entscheiden, ob Sie beim Kieferorthopäden vorstellig werden oder nicht.

Bitte halten Sie bei gesetzlich Versicherten Ihre elektronische Gesundheitskarte bzw. die Gesundheitskarte Ihres Kindes für den Erstbesuch bereit. Sollte ein Überweisungsschein vorliegen, so bringen Sie diesen ebenfalls mit.

Je nachdem, welche Voruntersuchungen bereits erfolgt sind, können weitere Unterlagen vorhanden sein. Generell gilt: Liegen Röntgenbilder, Kiefer- und Zahnabdrücke oder sonstige Unterlagen vor und sind diese nicht älter als ein Jahr, so bringen Sie diese bitte zu Ihrem Termin mit. Gleiches gilt für den Röntgenpass, Allergiepass und eine Liste der Medikamente, die Sie (oder Ihr Kind) regelmäßig einnehmen müssen.

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle kann bereits mit dem 6. bis 8. Lebensjahr erfolgen. Gerade bei massiven Fehlstellungen im Wechselgebiss kann sich ein frühes Eingreifen als sinnvoll erweisen.
In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir eine erste Vorstellung in einer kieferorthopädischen Praxis.

An dieser Stelle ein klares JA. Die Kieferorthopädie bietet Behandlungsansätze für jedes Alter. Die älteste Patientin von uns war 83 Jahre alt. Wir sind uns bewusst, dass die Korrektur von Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter möglichst diskret und bestenfalls ohne negative Beeinflussung des Alltags stattfinden sollte. Als Invisalign® Platinum Elite Partner bieten wir unseren Patienten eine transparente Möglichkeit, das beste Lächeln Ihres Lebens zu erlangen.

Eine pauschale Aussage zur Behandlungslänge ist kaum möglich. Neben dem Alter der Patienten, dem Schweregrad des Befundes sowie der aktiven Mitarbeit wird die Behandlungslänge von weiteren Faktoren beeinflusst. In der Regel ist mit einer Behandlungszeit von mindestens 12 bis 36 Monaten zu rechnen. Die Behandlungszeit kann bei milden Fehlstellungen jedoch kürzer und bei komplexen Problemen länger sein. Eine realistische Einschätzung teilen wir Ihnen gerne bei Ihrem Erstbesuch mit.

Lose oder festsitzende Zahnspangen haben unterschiedliche Anwendungsgebiete. Daher kann weder die eine, noch die andere Variante als „besser“ oder „schlechter“ beurteilt werden. Oft führt im Laufe der kieferorthopädischen Behandlung eine Kombination beider Spangenarten zum idealen Ergebnis.

Wir nehmen Ihre Angst ernst und verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Behandlung von Angstpatienten. Daher ist unsere Praxis sehr angenehm gestaltet und wir haben keine typische Arztkleidung an. Dies alles soll Angst nehmen und entspannend wirken. Teilen Sie uns gleich zu Beginn unseres Gesprächs bzw. Ihrer Behandlung mit, wenn Sie von Zahnarztangst betroffen sind. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, stehen für sämtliche Fragestellungen zur Verfügung und werden Sorge dafür tragen, dass Ihr Besuch so angenehm wie möglich abläuft.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Erstgespräch. In einer ersten Untersuchung beurteilen unsere Ärzte die Notwendigkeit sowie die mögliche weitere Vorgehensweise innerhalb der kieferorthopädischen Behandlung.

WÄHREND der kieferorthopädischen Behandlung

Ja und nein. Gerade sehr feste Lebensmittel wie z.B. Nüsse oder rohe Karotten können dazu führen, dass sich Drähte verbiegen oder Brackets lösen. Sollten Sie nicht darauf verzichten wollen, so zerkleinern Sie die Lebensmittel in möglichst kleine Stücke und kauen Sie behutsam.

Gleiches gilt für klebrige Süßigkeiten wie Gummibärchen, Karamell und Co: Zwar droht hier keine Beschädigung an der Spange selbst. Doch die entstehenden Beläge lassen sich oft nur schwer von der Spange lösen und bilden hartnäckige Beläge. Wenn möglich, sollte auch auf diesen Verzehr bestenfalls verzichtet werden.

Die regelmäßigen Kontrolltermine bei Ihrem Hauszahnarzt sollten Sie auch während der kieferorthopädischen Behandlung wie gewohnt wahrnehmen.

Nach dem Beginn der eigentlichen kieferorthopädischen Behandlung sind regelmäßige Termine wichtig, um den Behandlungsverlauf zu kontrollieren. Bei herausnehmbaren Zahnspangen beträgt das Besuchsintervall zwischen 10-12 Wochen, feste Zahnspangen kontrollieren wir meist in einem Turnus von 8-10 Wochen. Gleiches gilt für die Behandlung mit unsichtbaren Schienen. Zusätzlich bieten wir ein Kontrollverfahren digital per Fotos an im Dentalmonitoring-Verfahren an, sollte man sich im Ausland befinden oder keine Zeit haben zur Kontrolle vor Ort. Welches Kontrollintervall für Sie gilt, das erfahren Sie von unseren Ärzten.

In der Hektik des Alltags kann es vorkommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Bitte setzen Sie uns schnellstmöglich in Kenntnis, sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So hat unser Team die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu verplanen.

Im Bereich SOS haben wir diverse Problemstellung mit möglichen Lösungen für Sie aufgeschlüsselt. Darüber hinaus steht Ihnen unsere Notfall-Rufnummer bereit:
02772-9967-112

Kosten und Versicherung

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind eine Klassifizierungsmethode, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verwendet wird, um festzulegen, ob die Kosten dafür von der Krankenkasse anteilig übernommen werden.

KIG 1: In dieser Gruppe sind leichte Fehlstellungen zugeordnet, die lediglich das ästhetische Bild betreffen. Typische Beispiele sind leichte Zahnkippungen oder geringfügige Engstände. Eine Korrektur aus medizinischer Sicht ist nicht notwendig.

KIG 2: Hierbei handelt es sich um moderate Fehlstellungen mit primär ästhetischer Beeinflussung, welche ebenfalls keine Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich machen.

KIG 3: Diese Gruppe umfasst schwere Fehlstellungen, die zu erheblichen ästhetischen und funktionellen Beeinträchtigungen führen. Dazu gehören tiefe Überbisse, offene Bisse und ausgeprägte Engstände.

KIG 4: Hierbei handelt es sich um stark ausgeprägte Fehlstellungen, die neben ästhetischen und funktionellen Problemen auch zu gesundheitlichen Komplikationen führen können und demnach eine medizinische Behandlung erforderlich machen. Dies können beispielsweise Probleme mit der Kiefergelenkfunktion oder der Sprachentwicklung sein.

KIG 5: Diese Gruppe umfasst schwere Fehlstellungen, die mit erheblichen gesundheitlichen Komplikationen verbunden sind, wie beispielsweise schwere Kieferanomalien oder komplexe kraniofaziale Anomalien.

Die Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen erfolgt nach exakt vorgegebener Kriterien.

Die Kosten, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, variieren je nach Art der kieferorthopädischen Behandlung und dem individuellen Versicherungsvertrag. Im Allgemeinen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten anteilig für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ab einem KIG3.

Kinder und Jugendliche
Ab einer KIG Schweregrad 3 werden die anteiligen Kosten i.d.R. für eine einfache kieferorthopädische Behandlung zunächst zu 80 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die übrigen 20 Prozent (oder 10 Prozent ab dem zweiten Kind in laufender kieferorthopädischer Behandlung) werden von den Patienten zunächst selbst getragen. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erfolgt eine Rückerstattung des Eigenanteils durch die Krankenkasse.

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Kassen beschränkt sich dabei auf allgemeine Grundleistungen und kann bei Bedarf individuell ergänzt werden. In einem detaillierten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen die individuelle Behandlung für Ihr Kind sowie mögliche Alternativen.

Bei einem Schweregrad KIG1 bis KIG2 erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Erwachsene
Eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen ab dem 18. Lebensjahr erfolgt nur in Ausnahmefällen. Bei schwerwiegenden kieferorthopädischen Problemen, die Lebensqualität und Kieferfunktion unserer Patienten erheblich beeinträchtigen, kann eine Kostenübernahme möglich sein. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten ist stark abhängig von den tariflichen Bedingungen des jeweils vereinbarten Versicherungsvertrages. Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld die Information einzuholen, ob eine kieferorthopädische Behandlung in Ihrem Versicherungstarif erstattungsfähig ist.

Gerne erstellen wir im Anschluss einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie Ihrer privaten Krankenversicherung zwecks Prüfung bzw. Kostenübernahmeerklärung vorlegen können.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung zur Erweiterung des Leistungsumfangs bei kieferorthopädischen Behandlungen kann individuell vereinbart werden und unterliegt den jeweiligen Vertragsbedingungen. Wann die Zusatzversicherung mit welchem Anteil die Kosten der Behandlung bezuschusst oder in Gänze übernimmt, hängt von dem individuell gewählten Tarif ab.

Der Heil- und Kostenplan ist der Behandlungsplan für die geplante kieferorthopädische Behandlung. Es handelt sich um einen individuell erstellten Plan, welcher Diagnose, geplante Behandlungsmaßnahmen sowie Kosten und Gültigkeit auf Grundlage der jeweiligen Ausgangssituation unserer Patienten berücksichtigt. Er dient als Grundlage zur Abrechnung zwischen dem Patienten und seiner (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung.